smart bietet weiterhin Förderung für Privatkunden.
smart Umweltprämie für 2024.

smart bietet Privatkunden mit Fahrzeugzulassung seit dem 15.01.2024 weiterhin eine Prämie und übernimmt als Hersteller einen Teil der wegfallenden staatlichen Förderung.

Seit dem 18.12.2023 können keine neuen Anträge mehr für den Umweltbonus beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nach diesem abrupten Ende der Förderung von Elektrofahrzeugen durch den BAFA-Umweltbonus seitens der Bundesregierung führt smart auch im Jahr 2024 eine Förderung in geänderter Form fort. 

Privatkunden, die bis zum 29.02.2024 einen smart #1 oder smart #3 bei uns oder online über www.smart.de bestellen, gleicht smart eine reduzierte Umweltprämie aus. Dieser Ausgleich wird als zusätzlicher Nachlass gewährt. 

Bei einer neuen Bestellung von Privatkunden zwischen dem 15.01.2024 und dem 29.02.2024 wird die „smart Umweltprämie1“ von 3.285 € inkl. MwSt. von smart übernommen. Privatkunden in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart #1 Neufahrzeugs den Sondernachlass auf den Kaufpreis. Für Leasingkunden wird die smart Umweltprämie bei Bestellung eines smart #12 oder smart #33 Neufahrzeugs rechnerisch in der Leasingrate entsprechend berücksichtigt. 

1 smart Umweltprämie: Am 17.12.2023 endete in Deutschland die BAFA-Förderung für Elektrofahrzeuge. Privatkunden in Deutschland erhalten bei Kauf eines smart #1 Neufahrzeugs zwischen 15.01.2024 und 29.02.2024 einen als „smart Umweltprämie“ bezeichneten Sondernachlass in Höhe von 3.285 € (2.760,50 € auf den Nettolistenpreis). 
In Kilometerleasingangeboten für Verbraucher von smart mobility lease, ein Produkt der ALD AutoLeasing D GmbH, Nedderfeld 95, 22529 Hamburg, ist die smart Umweltprämie bei Bestellung eines smart #1 oder smart #3 Neufahrzeugs zwischen 15.01.2024 und 29.02.2024 rechnerisch in der Leasingrate entsprechend berücksichtigt. Details siehe konkretes Angebot. 
Aktion zeitlich befristet und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht. Nicht mit anderen Aktionen, Sonderprogrammen oder staatlichen Förderungen (z.B. durch das BAFA) kombinierbar. Im Falle einer staatlichen Förderung für dasselbe Fahrzeug behält sich smart eine Rückforderung vor. 
Änderungen ohne Vorankündigung bleiben vorbehalten. 
2 Stromverbrauch #1 kombiniert in kWh/100 km: 18,2 (BRABUS), 16,8 (Premium), 17,4 (Pro+), 18,2 (Pulse), 18,1 (Pro) (WLTP); CO2-Emissionen kombiniert in g/km: 0; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 400 (BRABUS), 440 (Premium), 420 (Pro+), 400 (Pulse), 320 (Pro). Die Angaben zu CO2-Emissionen, Stromverbrauch und elektrischer Reichweite wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt und entsprechen der VO (EU) 715/2007 in der jeweils geltenden Fassung.

3 Stromverbrauch #3 kombiniert in kWh/100 km: 17,6 (BRABUS), 16,3 (Premium & 25th Anniversary Edition), 16,8 (Pro+), 17,2 (Pro); Kombinierte CO2 Emissionen in g/km: 0; Elektrische Reichweite (WLTP) in km: 415 (BRABUS), 455 (Premium & 25th Anniversary Edition), 435 (Pro+), 325 (Pro). Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutsche Automobil Treuhand GmbH (DAT), Hellmuth-Hirth-Str. 1, 73760 Ostfildern, und unter www.dat.de/co2/ unentgeltlich erhältlich ist.

Ansprechpartner

Marvin Waller

Verkaufsberater Pkw Neufahrzeuge Mercedes-Benz & smart

+49 761 495 459

+49 1525 495 29 55

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